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Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen – so geht es (Teil 1)

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Welchen Inhalt eine Konformitätserklärung haben muss, kann man dem Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entnehmen. Welche Angaben im Detail erforderlich sind und auf welcher Grundlage diese erfolgen müssen, ist leider nicht so einfach aus den Vorschriften abzuleiten. Dies ist der erste Teil einer Reihe von INNO-LETTERN, in der die erforderlichen Maßnahmen und Prüfungen für die Erstellung von Konformitätserklärungen Schritt für Schritt erklärt werden. Mehr:


1            Konformitätsarbeit

 

Basis für die Erstellung einer Konformitätserklärung ist die Konformitätsarbeit. Wenn man sich einen Baum vorstellt, so ist die Konformitätsarbeit die Wurzel, ohne die der Baum nicht existieren kann. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Belegen, mit denen der Ersteller der Erklärung nachweisen kann, dass sein Produkt den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht.

Für den fertigen Bedarfsgegenstand muss die Konformitätsarbeit in allen Punkten abgeschlossen sein. Dafür werden die Informationen zur Konformität aller verwendeter Rohstoffe zusammengeführt. Für Produkte einer frühen Herstellungsstufe wird in der Regel ein großer Teil der Konformitätsarbeit delegiert. Dies ist aber nur möglich, wenn konkrete Maßnahmen, z.B. welche Stoffe zu überprüfen sind, weitergegeben werden. Für alle nicht delegierten Aspekte, die relevant für die Beurteilung der lebensmittelrechtlichen Konformität des Produktes sind, trägt der Lieferant die Verantwortung.

Der Käufer eines Produktes kann nur die Verantwortung für die Maßnahmen übernehmen, die an ihn delegiert worden sind.

 

1.1         Welche Belege sind erforderlich?

Grundlage für die Konformitätsarbeit ist die Zusammensetzung des zu beurteilenden Bedarfsgegenstandes (Materialaufbau), die Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität und die vorgesehene Anwendung. Aus diesen Daten lassen sich die erforderlichen Prüfungen, Berechnungen oder sonstige Maßnahmen ableiten, die die Konformität des Bedarfsgegenstandes belegen.

 

Der Materialaufbau sollte nicht nur alle Kunststoffschichten enthalten, sondern auch Klebestoffe, Haftvermittler, Druckfarben etc. Für jede Komponente muss ein Dokument zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität vorliegen. Diese Dokumente sind unter verschiedenen Begriffen im Umlauf, wie z.B. Konformitätserklärung, Unbedenklichkeitserklärung, Unbedenklichkeitsnachweis, Zertifikat, Hinweis zur Herstellung von Lebensmittelverpackungen usw.

 

Die Beschreibung der Anwendung sollte z.B. folgende Punkte abdecken:

  • Verwendung (Verpackungsmaterial, Maschinenteil, …)
  • Füllgut (Art, pH-Wert, vorgesehen für Säuglinge und Kleinkinder?)
  • Abfülltemperatur
  • Wärmebehandlung (Temperatur und Dauer)
  • Lagertemperatur
  • Haltbarkeit / Lagerzeit
  • Zubereitung in der Verpackung
  • Oberfläche / Volumen-Verhältnis

 

Durch folgende Belege kann aufgezeigt werden, dass der Bedarfsgegenstand den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entspricht:

  • Ergebnisse von Prüfungen (z.B. Migrationsprüfungen)
  • Ergebnisse von Berechnungen, einschließlich Modellberechnungen
  • sonstige Analysen (z.B. Sensorik, Farblässigkeit)
  • Unbedenklichkeitsnachweise
  • wissenschaftliche Belege oder Begründungen

 

1.2         Wer muss die Belege zusammenstellen?

Der Hersteller oder Importeure der Rohstoffe, Zwischenprodukte oder Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen können, verwendet werden, müssen auf jeder Stufe der Herstellung entsprechende Belege bereitstellen.

 

1.3          Wer bekommt die Belege?

Diese Unterlagen werden in der Regel nicht an Kunden gegeben. Oftmals enthalten sie vertrauliche Angaben, wie z.B. Rezepturen, Bezeichnungen von Rohstoffen und deren Lieferanten, die als Firmen Know-how nicht nach außen gegeben werden. Die Belege sind auf Anfrage den nationalen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen von IFS-Audits können diese Belege ebenfalls überprüft werden.

 

1.4         Wie oft müssen die Belege überarbeitet werden

Bleiben die Rezepturen bzw. Formulierungen sowie die Verarbeitungsbedingungen im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems konstant und ändert sich nichts an den rechtlichen Bewertungsgrundlagen, ist keine Überarbeitung notwendig.

 

Um sicher zu stellen, dass die Angaben vom Zulieferer aktuell sind, empfehlen wir in regelmäßigen Abständen überarbeitete Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität anzufordern und zu überprüfen. Gegebenenfalls ist auch der Abschluss einer Vereinbarung mit den Lieferanten möglich, dass diese automatisch über Änderungen informieren.

 

Beispiel

Wir bei Innoform haben dafür ein festgelegtes Verfahren in unserer EDV programmiert, mit dessen Hilfe wir die Konformitätsarbeit strukturiert und systematisiert haben. Dieser Prozess ist so sicher, dass wir Ihnen den größten Teil der Konformitätsarbeit abnehmen können und möchten.

Und das funktioniert so:

1)    Sie schicken uns ihren Materialaufbau, Informationen zur Anwendung des Bedarfsgegenstandes, die vorliegenden Konformitätserklärungen aller Inhaltsstoffe und sofern bekannt, die Ansprechpartner ihrer Lieferanten.

2)    Wir werten die Daten aus, fragen, falls gewünscht, die fehlenden Informationen bei ihren Lieferanten an und erstellen Ihnen einen Maßnahmenplan:

 

Abbildung 1: Beispiel eines Maßnahmenplan aus einem Innoform-Konformitätsstatus

 

3)    Bei Bedarf erhalten Sie ein Angebot für die erforderlichen Analysen

4)    Sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung ihrer Konformitätserklärung oder erstellen ein Konformitätsgutachten

Interesse? Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot!

 

Der nächste INNOLETTER wird sich mit der Auswertung der Daten beschäftigen.

 

Testservice:

Im Testservice Inno-Letter veröffentlichen wir News rund um Prüfungen für Folienverpackungen insbesondere die, die wir selber anbieten: http://www.innoform-testservice.de/tpages/benefit/qualitycontrol.php

 


Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011- Teil 2

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Im ersten Teil dieser Reihe von INNOLETTERN haben wir aufgeführt, welche Belege erforderlich sind, um eine Konformitätserklärung gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zu erstellen. Im zweiten Teil dieser Reihe, in der die erforderlichen Maßnahmen und Prüfungen für die Erstellung von Konformitätserklärungen Schritt für Schritt erklärt werden berichten wir, wie die gesammelten Daten auszuwerten sind.

1 Auswertung der Daten

Auf Basis der Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität aller Inhaltsstoffe der Materialien und Gegenstände für den Lebensmittelkontakt und der vorgesehenen Verwendung (Anwendung) kann die Konformität eines Bedarfsgenstandes beurteilt werden und, falls erforderlich, offene Punkte der Konformitätsarbeit abgeleitet werden.

2 Dokumente zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität aller Rezepturbestandteile

2.1 Prüfung auf Aktualität:

Beziehen sich die genannten Vorschriften auf die aktuelle Gesetzgebung inkl. aller Anpassungen?

  • Sind alle Vorschriften genannt, die für diesen Rohstoff / Bedarfsgegenstand relevantsind?
  • Sind Stoffe gelistet, die migrieren können?
  • Wenn ja, gelten für diese Stoffe Begrenzungen?
  • Sind nicht bewertete Stoffen enthalten?
  • Wird für nicht bewertete Stoffe bestätigt, dass diese hinter einer funktionellen Barriere (FB) eingesetzt werden?
  • Sind nicht bewertete Stoffe nachweislich nicht „mutagen“, „karzinogen“ oder „reproduktionstoxisch“ und weisen keine bewusst erzeugte Nanostruktur auf?
  • Wird die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt?
  • Wenn ja, für welche Anwendung?
  • Sind Inhaltstoffe vorhanden, deren Verwendung in Lebensmitteln einer Beschränkung unterliegt („dual use additives“)
  • Welche Art von Prüfungen sind durchgeführt worden?

 

2.3 Ablaufplan zur Dokumentenprüfung:

 

3 Vorgesehene Verwendung (Anwendung)

Lebensmittel sind eine sehr komplexe Matrix. Daher kann es schwierig sein, migrierende Stoffe aus Kunststoffen im Lebensmittel selbst zu analysieren. In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wurden daher Prüfmedien festgelegt, die den Übergang von Stoffen aus dem Kunststoffmaterial in das Lebensmittel simulieren (= Simulanzien). Zur Erzielung vergleichbarer Ergebnisse wurden die Testbedingungen (Dauer und Temperatur) ebenfalls standardisiert. Aus der Anwendung lassen sich somit Simulanzien und Prüfbedingungen ableiten, die den ungünstigsten vorhersehbaren Verwendungsbedingungen des Materials oder Gegenstands aus Kunststoff entsprechen.

3.1 Füllgut (= Lebensmittel)

Die Lebensmittelsimulanzien werden entsprechend der vorgesehenen Verwendung ausgewählt:

 

Lebensmittelsimulanz Lebensmittel
A (Ethanol 10 Vol.-%) wässrige (hydrophile) Lebensmittel
B (Essigsäure 3 Gew.-%) saure Lebensmittel (pH < 4,5)
C (Ethanol 20 Vol.-%) alkoholische Lebensmittel (≤ 20%) und Lebensmittel mit
erheblichem Gehalt an organischen Inhaltsstoffen
D1 (Ethanol 50 Vol.-%) Öl-in-Wasser-Emulsionen und alkoholische Lebensmittel
(> 20%)
D2 (Pflanzliches Öl) fettige (lipophile) Lebensmittel
E (Poly(2,6-diphenyl-p-phenylenoxid),
Partikelgröße 60-80 Mesh,
Porengröße 200 nm)
trockene Lebensmittel

 

Eine spezifische Auswahl der Simulanzien erfolgt nach Tabelle 2 des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 10/2011, in der Lebensmittel(gruppen) den einzusetzenden Simulanzien gegenübergestellt sind:

 

Abbildung 1: Auszug aus Tabelle 2

Sind die Materialien und Gegenstände für den Kontakt mit mehreren Arten von Lebensmittel bestimmt, so gilt folgende Zuordnung für die Prüfung der Gesamtmigration:

Lebensmittelsimulanz Alle Arten Alle Arten
außer sauer
wässrig,
alkoholhaltig,
Milcherzeugnisse
wässrig,
sauer,
alkoholhaltig,
Milcherzeugnisse
wässrig,
alkoholhaltig
(<20 %)
wässrig,
sauer,
alkoholhaltig
(<20 %)
A (Ethanol 10 Vol.-%) x x
B (Essigsäure 3 Gew.-%) x x x
C (Ethanol 20 Vol.-%) x x
D1 (Ethanol 50 Vol.-%) x
D2 (Pflanzliches Öl) x x x

 

3.2 Kontaktbedingungen

Auch hier bestimmt der vorgesehene Anwendungszweck die Auswahl der Prüfparameter. Dabei sind die ungünstigsten vorhersehbaren Verwendungsbedingungen hinsichtlich Kontaktdauer und  Kontakttemperatur zwischen Lebensmittel und Bedarfsgegenstand wie z.B. Abfülltemperatur, Wärmebehandlung, Lagertemperatur, Haltbarkeit / Lagerzeit, Zubereitung in der Verpackung etc. zu berücksichtigen. Für die Prüfung der Gesamtmigration und der spezifischen Migration gelten unterschiedliche Prüfbedingungen.

Prüfbedingungen Gesamtmigration

Die Prüfbedingungen sind der Tabelle 1 und 2 des Kapitels 2 des Anhangs V zu entnehmen. Ist das Material oder der Gegenstand für eine Anwendung im Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt, bei der es/er nacheinander einer Kombination von mindestens zwei Kontaktdauern und -temperaturen ausgesetzt ist, so wird das Probeexemplar bei der Migrationsprüfung nacheinander allen für die Probe geltenden ungünstigsten vorhersehbaren Bedingungen unter Verwendung derselben Portion des Lebensmittelsimulanz unterworfen. Bei einer Kontaktdauer von mehr als 30 Tagen gelten besondere Bedingungen, die berechnet werden können oder der nachfolgenden Liste entnommen werden können:

Prüfung
Nummer
Prüfbedingungen Vorgesehene Lebensmittelkontaktbedingungen
OM 1 10 d bei 20 °C Jeglicher Lebensmittelkontakt unter Tiefkühlungs- und Kühlungsbedingungen
OM 2 10 d bei 40 °C Jegliche Langzeitlagerung bei Raumtemperatur oder darunter,
einschließlich Erhitzung auf 70 °C bis zu 2 Stunden lang
oder Erhitzung auf 100 °C bis zu 15 Minuten lang.
OM 5 2 h bei 100 °C oder bei
Rückfluss oder alternativ
1 h bei 121 °C
Hochtemperaturanwendungen bis zu 121 °C. Unter die Prüfung
OM 5 fallen auch die für OM 1, OM 2, OM 3 und OM 4
beschriebenen Lebensmittelkontaktbedingungen. Sie stellt
die ungünstigsten Bedingungen für alle Lebensmittelsimulanzien
in Berührung mit Polyolefinen dar.

 

4 Zusammenfassung der Konformitätsarbeit

Liegen alle erforderlichen Bestätigungen vor, so ist die Konformitätsarbeit abgeschlossen und eine eigene Konformitätserklärung kann erstellt werden. Falls Informationen fehlen, kann aus den ermittelten Daten ein Maßnahmenplan erstellt werden, der sowohl fehlende Bestätigungen der Zulieferer als auch offene Prüfungen enthält.

Abbildung 2: Beispiel eines Maßnahmenplan aus einem Innoform-Konformitätsstatus

 

Beispiel

Wir bei Innoform haben dafür ein festgelegtes Verfahren in unserer EDV programmiert, mit dessen Hilfe wir die Konformitätsarbeit strukturiert und systematisiert haben. Dieser Prozess ist so sicher, dass wir Ihnen den größten Teil der Konformitätsarbeit abnehmen können und möchten.

Und das funktioniert so:

  1. Sie schicken uns ihren Materialaufbau, Informationen zur Anwendung des Bedarfsgegenstandes, die vorliegenden Konformitätserklärungen aller Inhaltsstoffe und sofern
    bekannt, die Ansprechpartner Ihrer Lieferanten.
  2. Wir werten die Daten aus, fragen, falls gewünscht, die fehlenden Informationen bei Ihren Lieferanten an und erstellen Ihnen einen Maßnahmenplan.
  3. Für alle Stoffe mit Begrenzung erhalten Sie eine Information, ob der Grenzwert eingehalten wird und wenn ja, auf welcher Basis.

    Abbildung 3: Beispiel einer Übersicht aller Stoffe mit Beschränkungen aus einem Innoform- Konformitätsstatus

     

  4. Bei Bedarf erhalten Sie ein Angebot für die erforderlichen Analysen.
  5. Sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, unterstützen wir Sie gern bei der Erstellung Ihrer Konformitätserklärung oder erstellen ein Konformitätsgutachten.

Interesse? Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot!

Der nächste Inno-Letter wird sich mit der Überprüfung der Stoffe mit Begrenzungen beschäftigen.
Testservice:
Im Testservice Inno-Letter veröffentlichen wir News rund um Prüfungen für Folienverpackungen insbesondere die, die wir selber anbieten: http://www.innoformtestservice.de/tpages/benefit/qualitycontrol.php

Heike Schwertke
+49 441 9498614
Heike.Schwertke@innoform.de

Age-Explorer – verstehen, wie man sich im Alter fühlt

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in der April Ausgabe Nr. 14/2014 berichtet das Magazin FOCUS unter dem Titel “Der Blau-Macher” über einen Anzug, mit dessen Hilfe junge Leute die Auswirkungen von Alkohol erleben können. Unser Institut hat diesen Anzug für den Automobilhersteller FORD entwickelt Basis des Projekts ist das
20jährige Know-how des Meyer-Hentschel Instituts in der Entwicklung und im professionellen Einsatz von Simulationsanzügen. Besonders bekannt sind unsere Altersanzüge Age Explorer® und AgeMan®. Diese Anzüge werden u.a. eingesetzt zum Test und zur Entwicklung von Produkten und Verpackungen.
Sie können den Age Explorer live erleben in unserem Innoform Seminar: Der Age-Explorer

Schadstoffe “des Monats” analysieren

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Die Substanzliste der Stoffe, die mittlerweile bei Innoform analysiert werden können, finden Sie stets aktualisiert hier: http://www.innoform-testservice.de/tpages/sml_list.php Ws können Sie damit anfangen? Zum einen haben Sie schnell einen Überblick, für welche chemischen Substanzen Regelungen vorliegen und die auch bei uns analysiert werden können. Wir sind permanent dabei neue Substanzen zu analysieren, wenn diese vom Markt gewünscht wird – daher senden Sie uns Ihre Anfrage, falls Sie den gewünschten Stoff nicht finden. Wir kümmern uns für Sie darum, ein geeignetes Analysenverfahren zu finden. Details klärt Heike Schwertke gerne mit Ihnen 0041 9498614.

Folienkaschierung und Verarbeitung

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darum geht es am 2./3. Juli in Würzburg auf der Festung Marienberg bei dem Kaschier-Expertentreff, den Innoform in Kooperation mit dem Süddeutschen Kunststoffzentrum (SKZ) veranstaltet. Folien-Kaschierer, Abpacker und Forscher treffen sich in Würzburg – nach 10 Jahren zum zweiten Mal – um sich über Trends und Erkenntnisse aus dem Bereich Kaschierfolien auszutauschen.

Verbundfolien leisten heute in vielen Anwendungen der Flexpack-Industrie unverzichtbare Dienste. Steigende Anforderungen des Verbrauchers, Handels und der verpackenden Industrie lassen neue Materialeigenschaften entstehen. Machen kaschierte Folien unser Leben nachhaltiger?

Auf dieser Fachtagung erhalten die Teilnehmer dazu einen Leitfaden für das Entwickeln nachhaltiger Verbundfolien. Vom Rohstoff bis zur Endanwendung werden das Leistungsspektrum und die Eigenschaften von Kaschierfolien vorgestellt.

Mit steigenden Anforderungen an Food- und Non-Food-Verpackungen müssen Siegelschichten weiterentwickelt werden. Wie können Rohstoffauswahl in Verbindung mit Coextrusionsstrukturen, Fertigungsparametern und Additiven die erforderlichen Folieneigenschaften sicher stellen? Der neueste Stand solcher Siegelmedien wird ein weiterer Schwerpunkt sein.

Wie können durch Folienkaschierung neue Anwendungsgebiete wie aktiver Verpackungen erschlossen werden? Wie werden sauerstoffabsorbierende, feuchteregulierende und antimikrobielle Verbunde richtig verklebt und appliziert?

Lohnt sich andererseits trotz höherer Preise der Einsatz von Bio-Kaschierfolien? Können Polimere mit einem Rohstoffanteil von 70% herkömmliche Polimere 1:1 ersetzen? Experten wagen eine Prognose.

Und kann das einst verpönte PVC für Lebensmittelverpackungen wieder verwendet werden? Welche Eigenschaften müssen PVC-Folien besitzen und wie wirken sich die typischen Additive auf die Kaschierung und Weiterverarbeitung aus?

Der Stand der Technik und Perspektiven über heutige moderne Kaschierklebstoffsysteme werden kontrovers diskutiert werden. Experten diskutieren einen Leitfaden über die wesentlichen Entscheidungskriterien für lösungsmittelhaltige, wasserverdünnbare oder lösungsmittelfreie Kaschierklebstoffe. Welche Klebstoffsysteme erfüllen die lebensmittelrechtlichen Gesetzesvorgaben? Ist das bislang vernachlässigte Thema der Bahnreinigung eine sinnvolle Ergänzung zur Lebensmittelsicherheit? Besonderes Augenmerk wird den Kosten und der Qualität gewidmet.

In diesem Zusammenhang wird das Thema Extrusionskaschierung und Lackierung alternativ betrachtet:  Ist die UV-Lackierung eine kostengünstige Alternative zum Glanzkaschierfolienersatz? Die Teilnehmer erhalten einen Einblick über UV-Anwendungen in anderen Branchen, die auch für Folien interessant sein könnten.

Praxistipps zur Vermeidung typischer Kaschier- und Verbundfolienfehler runden das Programm an. Diese Tagung richtet sich an Entscheider und Entwickler aus Verpackungsherstellung und -technik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, und Key-Accountmanager.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://dk.innoform-coaching.de

Innoform Coaching Gbr
Stüvestraße 25
49205 Hasbergen
Tel.: +49 (0) 5405 80767-0
E-Mail: coaching@innoform-coaching.de

Führen statt managen – in fünf Tagen die Zukunft neu gestalten?

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Innoform ist in der Folienverpackungsindustrie bekannt für seine Seminare und Tagungen rund um das Thema Verpackungen. Veranstaltungen zur Folienkunde stehen ebenso auf dem Programm wie Managementsysteme, Lebensmittelrecht und Kaschier, Extrusions- und Druckverfahren.

Nun wagt sich Innoform an ein völlig neues Konzept – die Mischung aus Führungskönnen und Branchenwissen.

Vom 18.-22. Oktober 2014 bietet Innoform Coaching erstmals das fünftägige Management-Seminar „InnoEFFEKT“ in Tarifa/Andalusien an, das sich an Führungskräfte und Verantwortungsträger der Flexpack-Industrie richtet, die sich persönlich und fachlich auf neues zukunftsfähiges Terrain begeben wollen.

Die beiden Referenten, Innoform-Gründer Karsten Schröder sowie der Entrepreneur und Unternehmensberater Winfried Dietz, betonen, dass sowohl bei angestellten Verantwortungsträgern wie auch Inhabern echte Führungs- und Unternehmerqualitäten gefragt sind, die immer mit Branchenwissen kombiniert sein müssen. Nur, wer sich mit offenen Sinnen in der Branche bewegt, kann mit den richtigen „Managementwerkzeugen“ das Richtige bewirken: Das Führen und nicht das Managen von Mitarbeitern muss die Zielsetzung erfolgs- und zukunftsorientierter Unternehmen sein.

Welche Fähigkeiten und Softskills sind nötig, um dieses Ziel zu erreichen?

Das neue Seminarkonzept ist eine Mischung aus den Methodenerfahrungen des Unternehmensberaters Winfried Dietz und dem Insider-Branchenwissen des Innoform-Gründers Karsten Schröder. Kombiniert werden diese Methodenerfahrungen und das Branchenwissen mit der richtigen Anwendung klassischer Managementmethoden nach Stephan R. Covey, Brian Tracy, Karl Uwe Sprenger und weiteren angesehen Trainern aus aller Welt. Teilnehmer und Referenten erarbeiten das Geschäftsmodell eines Verpackungssystems. So werden die eigenen Softskills weiterentwickelt. In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden Verpackungssysteme kritisch unter die Lupe genommen.

Diese Symbiose aus Branchenwissen und Methodenerfahrungen ermöglicht es den Teilnehmern, sich mit allen Sinnen in der Branche zu bewegen und mit den richtigen „Tools“ das Richtige zu tun.

Lernen muss Spaß machen, um besonders effektiv zu sein, formulieren nicht nur Karsten Schröder und andere Innoform Trainer regelmäßig in den Seminaren. Das ist wissenschaftlich heute untermauert.

Durch körperliche und geistige Grenzerfahrungen lernen Teilnehmer mehr über sich selbst und wie sie die beruflichen Anforderungen besser bewältigen können.

Der ungewöhnliche Veranstaltungsort Tarifa/Andalusien mit Blick auf Afrika trägt dazu bei, aus gewohnten Zwängen auszubrechen, sich der Welt mit allen Sinnen zu öffnen und neue Ideen und Fähigkeiten zu entwickeln. Nur wer die Welt mit anderen Augen sieht, kann etwas Neues schaffen.

Willkommene Nebenprodukte dieser Woche sind Zusammengehörigkeitserlebnis, Netzwerkarbeit und Naturerlebnisse.

Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen beschränkt. Weitere Infos finden Sie hier: www.innoeffekt.de.

 

 

Und welche Grenzen überwinden Sie?

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Grenzen überwinden – das ist das Motto des österreichischen Verpackungskongresses  IMPACKT – Packend verpacken am 5./6. Juni 2014.

Metall, Papier, Kunststoff, Glas, Holz – sind die Grenzen heute noch so klar gezogen? Gibt es noch die berühmt berüchtigten Materialschlachten oder stoßen Verpackungshersteller heute an ganz andere Grenzen?

Vorab haben sich Victoria Heinrich, OFI, Thomas Rieder, Österreichisches Verpackungsinstitut, Torsten Paul, Tetra Pak, Ralf Grün, Metsä Board, Julius Lüthi, Pirlo sowie Ing. Harald Bleier, ecoplus und auch Karsten Schröder in einem Interview mit der Fachzeitschrift ap austropack  zu diesem Thema geäußert.

Hier sind die Antworten von Karsten Schröder:

Kann man heute noch von „Grenzen“ sprechen – oder überwinden Sie immer öfter gemeinsam Grenzen?

Karsten Schröder Natürlich gibt es immer Grenzen, und meiner Ansicht nach sind die auch ganz wichtig. Wir erleben ja alle unsere Furcht und Unsicherheit beim Thema Globalisierung. Hier helfen uns immer wieder Grenzen, die wir uns selber setzen oder auch von sogenannten Gegebenheiten gesetzt werden. Bezogen auf die Verpackung: Natürlich gibt es immer noch starke Abgrenzungen zwischen Lobbygruppen, Materialgruppen und natürlich zwischen Wettbewerbern und Lieferanten wie auch Kunden untereinander. Das ist sicher auch gut so, dennoch: Bezogen auf die Verpackungsentwicklung ändern sich Grenzen ständig, und Materialien werden doch häufiger kombiniert.

Welche „Grenzen“ haben Sie überwunden?

Schröder: Wir als Dienstleister bearbeiten ständig in unserem Testservice die Grenze Verpackung zu Lebensmittel. Hier bearbeiten wir die Wechselwirkungen – gewünschte ebenso wie ungewünschte. Das ist ein tolles Gebiet, da sich die Grenzen zu verwischen scheinen und aus Lebensmittelbestandteilen Kunststoff-Additive (Dual Use Additives) werden – das begeistert uns.

Was sind die nächsten „Grenzen“, die Sie überwinden wollen?

Schröder: Nun – wir suchen im Moment Partner, die uns im Bereich Papier unterstützen, um Analytik für Kunststoff und Papier anzubieten. Hier fehlen viele Regelungen aus Brüssel, und es ist viel gesunder Menschenverstand gefragt. Das ist für uns eine dringend zu überwindende Grenze.

Wenn Sie die Verpackungsbranche betrachten, denken Sie, es gibt eine „Grenze“, eine heilige Kuh, die nie geschlachtet werden wird?

Schröder: Nein – so denken wir bei Innoform nicht. Für uns sind heilige Kühe Motivation, diese zu schlachten – sozial verträglich und schmerzfrei am besten. Doch scheint die Grenze zwischen Marketing und dem GMV – Gesundem Menschverstand – eine echte Herausforderung zu sein. Im Marketing wird immer noch auf Absatzsteigerung gezielt und diese weltweit gelehrt und nicht angezweifelt. Wir in der Verpackung reden heute aber schon mehr über Nachhaltigkeit ob das eine solche heilige Kuh ist – ich denke, ja und deshalb arbeite ich auch mit meinem Vortrag daran.

Was ist für Sie das Verpackungs-Material oder die Materialkombination der Zukunft?

Schröder: Bio-basierte Rohstoffe in Kombination von Papier bergen nach meiner Einschätzung ein großes Potenzial für neue, wirklich innovative Packmittel. Doch das ist im Moment alles noch viel zu teuer und in den Kinderschuhen. Und da das Marketing sich schon bei einigen Marken die Nase blutig gestoßen hat, wird dieses Gebiet erst einmal wieder an Schwung verlieren, bis es dann durchstarten kann.

Was dürfen wir bei Ihrem Vortrag erwarten?

Schröder: Ein wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit und somit zur Wirtschaftlichkeit ist seit jeher die Standardisierung, die aber in Marketingkreisen eher verpönt ist, da man sich dann ja nicht mehr vom Wettbewerb abgrenzen kann. Dieses geschieht ja häufig hauptsächlich nur noch durch die Marke und die Verpackung – das Gesicht des Produktes. Wie kann man da noch standardisieren wollen? Dazu liefere ich gerne Anregungen und Ideen.

Das komplette Interview finden Sie in Ausgabe 4/2014 der Fachzeitschrift ap-austropack und hier.

 

Dr. Wolfgang Neumann im Gespräch mit Karsten Schröder


Rechtssichere Erstellung von Konformitätserklärungen für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011

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Teil 3: Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten (SML-Werte, SML(T), QMA, etc.)

Kurzzusammenfassung

In den ersten beiden Teilen dieser Reihe von INNOLETTERN haben wir ausgeführt, welche Belege erforderlich sind, um eine Konformitätserklärung gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zu erstellen und wie die gesammelten Daten ausgewertet werden. Im dritten Teil dieser Reihe von INNOLETTERN stellen wir die möglichen Alternativen zur Überprüfung der Einhaltung von spezifischen Grenzwerten vor.

1 Angaben der Lieferanten

In den Dokumenten zur Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität der Inhaltsstoffe sind regelmäßig Substanzen aufgeführt, für die Begrenzungen und Spezifikationen gelten. Für Kunststoffe können die Grenzwerte für diese Stoffe den Spalten (8) bis (11) der Unionsliste aus Tabelle 1, Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entnommen werden:

Abbildung 1: Auszug aus Tabelle 1

Um sicher zu stellen, dass keine Stoffe, die die menschliche Gesundheit gefährden können, in Mengen auf das Lebensmittel übergehen können, müssen alle migrierfähigen Stoffe berücksichtigt werden. Dazu zählen auch Stoffe, die in Druckfarben, Klebstoffen oder anderen Materialien, welche nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 fallen, enthalten sind. Dabei sind alle Einzelkomponenten der fertigen Verpackung bzw. des Bedarfsgegenstandes in Gänze zu berücksichtigen, z.B. auch Etiketten, Kennzeichnungsdruck, Verschlüsse, Ausgießer etc.

Hat der Aussteller einer Erklärung für eine Einzelkomponente bereits die Einhaltung aller oder einzelner Grenzwerte für eine definierte Anwendung kontrolliert, so werden diese Angaben für jeden Stoff mit den Bedingungen der vorgesehenen Verwendung abgeglichen. Nur wenn der in der Konformitätserklärung beschriebene Anwendungsbereich mindestens die gleiche oder eine höhere Anforderung an das Material stellt als der vorgesehene Anwendungszweck, ist eine Konformität gegeben.

Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte kann auch an den Kunden delegiert werden. Dies muss eindeutig aus der Erklärung hervorgehen.

Nachfolgend werden die unterschiedlichen Methoden erklärt, mit denen die Einhaltung spezifischer Migrationsgrenzwerte (SML) überprüft werden kann.

2 Spezifische Migration

Auf Basis der vorgesehenen Verwendung (Anwendung) wählt man zunächst die passende(n) Simulanz(ien) und Prüfbedingung(-en) aus (mehr dazu im Teil 2 dieser Innoletter-Serie). Das zu prüfende Material wird mit diesen Simulanzien unter den ausgewählten Prüfbedingungen in Kontakt gebracht und anschließend der Gehalt der Substanz im Migrat bestimmt. Durch die Vielzahl an zugelassenen Monomeren, Additiven sowie Zusatz- und Hilfsstoffen müssen ggfs. verschiedenste Analysemethoden bemüht werden, um z.B. den Gehalt der Stoffe im Migrat zu bestimmen. „Die analytische Universalmethode“ zur Bestimmung aller migrierfähigen Stoffe in einem Rutsch existiert nicht und wird auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen.

Zudem wird eine Vielzahl von Stoffen verwendet, für die analytische Methoden gänzlich fehlen oder deren Bestimmung nur in einzelnen Simulanzien möglich ist. Regelmäßig sind von einzelnen Stoffen, bzw. Reaktions- und Abbauprodukten, trotz positiver Listung, keine Kalibrierstandards erhältlich. Diese werden aber zwingend benötigt, um Analysemethoden zu entwickeln. Einzelne Substanzen sind in Simulanzien keiner Analytik mit den erforderlichen Bestimmungsgrenze zugänglich und/oder reagieren mit der Simulanz. Man kann also zusammenfassen, dass die Analytik nicht für alle in der Tabelle 1 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 genannten Substanzen sichergestellt ist, was für nicht gelistete migrierfähige Substanzen natürlich in besonderem Maße gilt.

Da für viele Anwendungen die Prüfung mit 2-3 Simulanzien vorgeschrieben ist, ist diese Art der Prüfung in der Regel aufwändig und teuer. Um den Aufwand zu reduzieren, dürfen sogenannte Screeningmethoden angewandt werden, wenn diese als strenger als die oben beschriebene Prüfungsmethode angesehen werden.

Erfüllt ein Material oder Gegenstand im Screeningverfahren die Migrationsgrenzwerte nicht, so heißt das nicht automatisch, dass das Material nicht konform ist. Letztendlich zählt der Übergang ins Lebensmittel, d.h., wenn durch spezifische Prüfungen mit Lebensmittelsimulantien oder durch Worst- Case-Berechnungen, die aus Sicherheitsaspekten üblicherweise zu einer Überschätzung führen, der Konformitätsnachweis nicht herbeigeführt werden kann, kann schlussendlich durch Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte im Lebensmittel die Konformität nachgewiesen werden.

Andersherum: Der Nachweis der Nichtkonformität kann am Ende nur durch eine Prüfung der spezifischen Migration in das reale Lebensmittel geführt werden.

Die Prüfungen mit Simulanzien oder Worst- Case- Berechnungen, z.B. auf Basis von Rezepturangaben oder Gehaltsbestimmungen am Bedarfsgegenstand, stellen lediglich erlaubte Vereinfachungen dar, um den Nachweis der Konformität zu erleichtern.

3 Screeningmethoden

3.1 Ersetzung der spezifischen Migrationsprüfung durch die Gesamtmigration

Unter bestimmten Bedingungen kann die aufwändige Analyse von Stoffen mit SML-Grenzwert anhand von Migrationsversuchen durch die weitaus einfachere und kostengünstigere Gesamtmigrationsprüfung ersetzt werden, was man als „Screening“ bezeichnet, nicht zu verwechseln mit dem sogenannten 10- ppb- Screening per Gaschromatografie-Massenspektrometrie-Kopplung, auf das im weiteren Verlauf dieses Innoletters eingegangen wird.

Voraussetzung für dieses „Screening“ ist, dass es sich um nichtflüchtige Stoffe handelt, deren SML-Grenzwert unter den Prüfungsbedingungen die Bestimmungsgrenzen der Gesamtmigrationsprüfung überschreitet (Simulanz A, B, C, D1 ≥ 6 mg/kg Lebensmittel, Simulanz D2 ≥ 18 mg/kg Lebensmittel unter Anwendung eines Verhältnisses Oberfläche zu Volumen von 6 dm2 je kg Lebensmittel, das für Verpackungen < 500 g angewendet wird, sofern das Produkt nicht für Säuglinge und Kleinkinder vorgesehen ist). Wichtig ist, dass die Ge-samtmigrationsprüfung unter den in der Regel strengeren Prüfbedingungen für die spezifische Migration durchgeführt wird.

3.2 Worst Case Berechnung auf Basis des Gehaltes bzw. Restgehaltes (QM= quantum maximum)

Eine weitere Methode des Screenings zur Überprüfung der Konformität SML-reglementierter Inhaltsstoffe stellt die Worst Case- Berechnung unter Annahme der vollständigen Migration des Migranten in das Lebensmittel dar.

Basis ist die genaue Kenntnis des maximalen Gehaltes bzw. Restgehaltes der Substanz im Bedarfsgegenstand, z.B. aufgrund von Rezepturkenntnissen. Bei Einsatz von Masterbatches oder Zubereitungen, bzw. Verwendung von fertigen Verpackungsmaterialien, ist der genaue Wirkstoffanteil der fraglichen Substanz häufig nicht bekannt.

Die Aufnahme des maximal enthaltenen Anteils der Stoffe im Masterbatch bzw. der Zubereitung oder dem fertigen Verpackungsmaterial in die verbindlichen Angaben der Konformitätserklärung bietet eine gute Basis für den Konformitätsnachweis. Hier ist nicht unbedingt der genaue Rezepturanteil gefragt; ausreichend ist die Bestätigung der Einhaltung eines maximalen Grenzwertes für alle zukünftigen Lieferungen, dessen Höhe wiederum die Einhaltung der SML-Grenzwerte für ihren vorgesehenen Einsatzbereich sicherstellt. Ist der enthaltene Anteil nicht bekannt, kann letztendlich auch eine Analyse durchgeführt werden, um diesen zu ermitteln. Für viele gängige Substanzen stehen geeignete Analysemethoden zur Verfügung.

Abbildung 2: Beispielrechnung auf Basis des Restgehaltes aller Stoffe; die Stoffe im Masterbatch wurden mit 100% angesetzt, da keine Informationen zum Gehalt vorlagen

Pro und Contra des „Screenings auf Basis Restgehalt/ Worst Case“- Rechnung:

• Bei der analytischen Gehaltsbestimmung handelt es sich um eine Momentaufnahme, andere Chargen können ggfs. abweichen

• Die weitere Berechnung unter Annahme des vollständigen Überganges überschätzt bisweilen stark die tatsächlichen Verhältnisse, So kann bei einigen sehr häufig verwendeten Additiven, wie z.B. Irganox® 1076 (Octadecyl-3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat; CAS 2082-79-3) der Restgehalt gerade bei dicken Materialien oberhalb des Grenzwertes liegen, so dass die Einhaltung des Grenzwertes über eine Restgehaltsbestimmung manchmal nicht gegeben ist. Sollte dies der Fall sein, muss eine spezifische Migrationsprüfung oder ein Modelling ergänzend durchgeführt werden

• Einige Monomere wie z.B. Caprolactam haben in der Regel einen recht hohen Restgehalt, migrieren aber durch den Aufbau der Verpackung in Mengen unterhalb der Grenzwerte in ein Lebensmittel bzw. eine Lebensmittelsimulanz. Auch hier ist im Zweifel die spezifische Migrationsanalyse, möglicherweise sogar im Lebensmittel, zum Beleg der Konformität nicht zu vermeiden.

• Die Screening- Methoden, haben den großen Vorteil, dass anstatt mehrerer Analysen in den unterschiedlichen Simulanzien und unter verschiedenen Migrationsbedingungen (Temperatur/ Zeit) nur eine einzige Analyse, bzw. im günstigsten Fall, eine Berechnung erforderlich ist, da ja ohnehin immer vom vollständigen Übergang ausgegangen wird.

3.3 Migrationsmodellberechnung

Eine weitere Methode des Screenings zur Überprüfung der Konformität SML-reglementierter Inhaltsstoffe stellt das sogenannte „Modelling´“ zur Abschätzung des Migrationspotenzials einzelner Stoffe dar. Grundlage ist, wie unter Punkt 3.2 (Worst- Case- Berechnung), die Kenntnis des Restgehalts des Stoffes im Material, auf dessen Basis unter Anwendung allgemein anerkannter, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Diffusionsmodelle, das Migrationspotential für die vorgesehen Anwendung abgeschätzt werden kann.

Die Methode führt zu einer weniger starken Überschätzung als das Screening durch die „einfache Worst- Case-Berechnung“, da nicht automatisch von einem vollständigen Übergang ausgegangen wird. Das Migrationspotential wird hier durch Anwendung materialspezifischer Diffusions- und Löslichkeitskoeffizienten sowie des Einflusses von Temperatur und Zeit bei der vorgesehenen Anwendung auf Basis der bekannten Diffusionsgesetze qualifiziert abgeschätzt.

Bekannte Softwareprodukte sind erhältlich z.B. von Fabes, AKTS, INRA Safe Food Packaging Portal (Freeware: http://modmol.agroparistech.fr/)

Erforderliche Informationen

Polymer
→ Dicke + Dichte
→ Diffusionskoeffizienten (AP’*)

Migrant
→ Identität
→ Gehalt
→ Verteilungskoeffizient (KP,F)

Migrationsbedingungen
→ Simulanz
→ Zeit / Temperatur
→ Verhältnis Oberfläche zu Volumen

Abbildung 3: Veröffentlichung JRC

 

Eine Veröffentlichung dazu finden Sie unter http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/111111111/14935/1/reqno_jrc59476_mathmod_v10_cs_2010_09_24_final.pdf%5b1%5d.pdf

Hierzu sind „Union Guidelines“ der EU-Kommission in Vorbereitung.

3.4 Ersatz für Lebensmittelsimulanzien

Beim Screening auf spezifische Migration können Lebensmittelsimulanzien durch Ersatzlebensmittelsimulanzien ersetzt werden, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass die Ersatzlebensmittelsimulanzien die Migration im Vergleich zu den geregelten Lebensmittelsimulanzien überschätzen.

In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ist leider nicht angegeben, was als wissenschaftlicher Beleg anerkannt wird. Daher haben wir nachfolgend ein paar Möglichkeiten aufgelistet, die aus unserer Sicht als Nachweis dienen könnten:

3.4.1 Wissenschaftliche Studien

Die ISPRA veröffentlicht z.B. Migrationsstudien über einzelne Additive, wie die nachfolgend abgebildete Zusammenfassung zu Octadecyl 3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenylpropionat) (=Irganox® 1076):

3.4.2 Eigene Vergleichsuntersuchungen

Wird bei eigenen Migrationsuntersuchungen mit verschiedenen Simulanzien festgestellt, dass ein Material nur in einer Simulanz deutliche Mengen des zu untersuchenden Stoffes abgibt, so könnte man bei Kontrolluntersuchungen an einem Material mit identischen Inhaltsstoffen die Migration nur in dieser Simulanz überprüfen.

Da die Löslichkeit von Stoffen auch davon beeinflusst wird, welche anderen Stoffe in einer Lösung vorhanden sind, also in der Gesamtheit migrieren können, sind diese Daten nicht auf alle Produkte übertragbar.

3.4.3 Löslichkeitsdaten

Die Löslichkeit eines Stoffes in einer Simulanz ist von unterschiedlichen Parametern abhängig. Deutlichen Einfluss auf die Löslichkeit hat die Temperatur, die entsprechend der Anwendung für alle Simulanzien ausgewählt wird.

Unterschiede ergeben sich z.B. aus der Polarität der zu untersuchenden Stoffe. Sind sie polar, also enthalten sie Ladungen oder liegen als Ionen wie z.B. Salze vor, so sind sie in polaren Simulanzien wie z.B. Simulanz A (Ethanol 10%) besser löslich als in unpolaren Simulanzien wie z.B. Simulanz D2 (pflanzliches Öl). Eher unpolare Stoffe wie Mineralöle reichern sich zum Beispiel nicht in Salzen an. Zur Abschätzung, ob ein Stoff eher fett- oder wasserlöslich ist, kann der n-Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient herangezogen werden.

n-Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient (Kow-Wert)

„Der Kow-Wert ist ein Modellmaß für das Verhältnis zwischen Lipophilie (Fettlöslichkeit) und Hydrophilie (Wasserlöslichkeit) einer Substanz. Die Erwartung ist, mit Hilfe des Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizienten auch die Verteilungskoeffizienten dieses Stoffes in anderen Systemen mit einer wässrigen und einer lipophilen Phase abschätzen zu können. Kow ist größer als eins, wenn eine Substanz besser in fettähnlichen Lösungsmitteln wie n-Oktanol löslich ist, kleiner als eins wenn sie besser in Wasser löslich ist. Entsprechend ist Log P positiv für lipophile und negativ für hydrophile Substanzen.“ (Wikipedia®)

Für die Substanz 2,5-Thiophendiylbis(5-tert-butyl-1,3-benzoxazol), CAS 7128-64-5, FCM500, Grenzwert 0,6 mg/kg Lebensmittel, wird im Sicherheitsdatenblatt ein log POW > 6 angegeben, also ein Wert, der lipophile Stoffe kennzeichnet. Eine Prüfung in pflanzlichem Öl dürfte auf Grund der besten Löslichkeit den Worst-case für diesen Stoff darstellen.

pH-Wert

Der pH-Wert hat großen Einfluss auf die Löslichkeit von Metallen sowie einer Reihe von organischen Verbindungen (z.B. mit leicht protonierbaren funktionellen Gruppen wie Carboxyl-gruppen). So ist die Löslichkeit von Phenolen im alkalischen Milieu (pH>7) durch Bildung von Phenolat-Ionen erheblich gesteigert, während die Löslichkeit von Aminen durch Protonierung der Aminogruppe im sauren Bereich (pH<7) gesteigert wird. Daher wird z.B. Essigsäure 3% für die „worst-case Analyse“ von primären aromatischen Aminen herangezogen.

4 Migrationsscreening oder 10ppb-Screening

Das Migrationsscreening, auch 10 ppb-Screening genannt, ist keine Screeningmethode im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Es dient der Plausibilitätsprüfung der Angaben in der Konformitätserklärung oder der Identifikation von Verunreinigungen (NIAS = non-intentionally added substances) und Abbauprodukten. Mit dieser Thematik werden wir uns im nächsten Innoletter näher beschäftigen.

5 Zusammenstellung der Daten zur Bewertung

Ist die Bewertung abgeschlossen, sollten alle Daten zusammengestellt werden, um z.B. einer Behörde gegenüber nachweisen zu können, auf welcher Basis die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt wurde. Nachfolgend finden Sie ein Beispiel, wie der „Innoform – Konformitätsstatus“ alle nachzuweisenden Informationen übersichtlich zusammenfasst:

Gerne übernehmen wir die Konformitätsarbeit für Sie. Für ein unverbindliches Angebot sprechen Sie mich bitte an:

Heike Schwertke
+49 441 9498614
Heike.Schwertke@innoform.de

 

Testservice:

Im Testservice Inno-Letter veröffentlichen wir News rund um Prüfungen für Folienverpackungen insbesondere die, die wir selber anbieten: http://www.innoform-testservice.de/tpages/benefit/qualitycontrol.php

Im vierten Teil des INNOLETTERS werden wir uns mit dem 10 ppb-Screening und der Beurteilung von Verunreinigungen (NIAS = non-intentionally added substances) und Abbauprodukten beschäftigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NEU: Sichere Folienverpackungen bei XING

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Die ehemalige Innoform XING Gruppe „Sichere Folienverpackung“ hat nicht nur ihr Gesicht gewechselt. Auch inhaltlich will der Moderator Karsten Schröder eine Trendwende einläuten. Hinzu kommt die mobile Nutzung mittels Smart-Phone &Co.

http://www.xing.com/net/innoform

Weniger Werbung und mehr Diskussion sollen ab jetzt das Ziel sein. Das ist der Wunsch vieler XING Nutzer und einiger Gesprächspartner von Karsten. Um dieses zu erreichen wird der Inhalt der Gruppe von Werbe-Interessen abgekoppelt. So gibt es keine automatischen RSS-Feeds mehr zu Seminarangeboten und inhaltlich soll deutlich mehr wert auf Fachliches gelegt werden. So stehen Risiken und Nutzen von Folienverpackungen hinsichtlich Lebensmitteln und somit uns Verbrauchern auf der Tagesordnung. Vermeidung von Schadstoffen aus Verpackungen, Recycling, Haltbarmachung und natürlich Produktschutz sind typische Themen, die diskutiert werden.

Hierzu laden die Moderatoren Karsten Schröder und Karen van Wuellen herzlich ein.

Das Perma-Ticket ist da

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Innoform bietet ab sofort vergünstigte Permeationsmessungen an. In Anlehnung an unser Inno-Ticket und Migra-Ticket, gibt es nun auch das Perma-Ticket. Dieses Gutscheinsystem funktioniert nach dem gleichen Schema: Sie kaufen 10 Permeationsmessungen im Voraus, sichern sich dadurch priorisierte Bearbeitung sowie Kostenvorteile und reduzieren Bürokratie auf ein Minimum. Details fidnen Sie hier.

Neues vom Standbeutel 2014

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Die Entwicklung der letzten Jahre mit Ausblick bis 2018

Neuigkeiten im Regal

Was hat den Beutel gestärkt und was fehlt ihm noch?

Ende 2010 habe ich die Entwicklung der Standbeutel von 1962 bis dato mit einem perspektivischen Ausblick in die nahe Zukunft beschrieben. Heute möchte ich mich mit der inzwischen eingetretenen Realität dieser flexiblen und erfolgreichen Verpackungsart befassen und einen Ausblick bis 2018 vorstellen.

Inzwischen ist neben der dominanten Marke Capri-Sonne, inzwischen auch mit einem wiederverschließbaren konturierten Beutel am Markt, der Tiernahrungsbeutel mit signifikant größeren Mengen an seine Seite getreten. Der eine wird nach wie vor heiß abgefüllt, wo hingegen die Tiernahrungsbeutel „retort“ im Autoklaven verarbeitet werden.

Mit unglaublicher Dynamik und großen Mengenzuwächsen ist seit Anfang 2013 der Beutel für Kindernahrung, Fruchtpürees und Energy Drinks in dieses Marktsegment eingetreten. In den USA belegt diese Produktgruppe inzwischen mindestens 40% der Regalfläche mit beiden Varianten der Verarbeitung. Alles sind Beutel mit Ausgießern, womit sich eine vormals teure und komplexe, aber verbraucherfreundliche Packung einen beachtlichen Marktanteil erobert hat und begonnen hat, das Glas zu ersetzen. Hier wird deutlich, wie die Hersteller auf Kundenbedürfnisse eingehen und damit über große Auftragsvolumen für nun auch preiswertere Packmittel sorgen.

Der Trend „on the go“ bildet inzwischen nicht nur Produktnamen, sondern hat dem Wunsch der Mobilität dadurch Rechnung getragen, dass der wiederverschließbare Beutel dieser flexiblen und ökologisch vorteilhaften Packung mehr Bedeutung zukommt. Dies gilt insbesondere auch gut kleinvolumige Packungen. Aber auch bei großen Volumen hat der Beutel seinen Markt gefunden, wie zum Beispiel bei Scheibenreinigern für den PKW. Hier hilft ein Ausgießer, das Nachfüllen der Waschanlage erheblich zu erleichtern, ohne dass das Produkt verschüttet wird. Hier kommt dem Beutel seine „Flexibilität zugute, da er seinen Inhalt ohne „BLUB“ abgeben kann. Deshalb ist insbesondere der Ausgießer ein integrales Element der Beutel und wird damit zum wichtigen Bestandteil für den Verbraucher und die Verarbeitungstechnik.

Zwar sind immer noch Beutel ohne den Wiederverschluss für Getränke und Tiernahrung in der Überzahl, aber auch Capri Sonne hat inzwischen den Vorteil des Wiederverschlusses erkannt und bietet den Beutel nun in einer attraktiven Form auch für den ökologisch sensiblen Verbraucher an.

Der Vormarsch des Ausgießers und seine Herausforderungen

In meiner letzten Darstellung war an dieser Stelle noch kein Beutel mit Ausgießer zu sehen. Das hat sich aus den vorgenannten Gründen erheblich gewandelt. Zum einen sind die gestiegenen Mengen für eine Kostenreduktion dieses Bauteils verantwortlich und zum anderen wird dadurch die Fülltechnologie erheblich beeinflusst. Bisher ist das Füllen und Siegeln oder Formen – Füllen – Siegeln (FFS) im Fokus gewesen. Nun wird mit dem kleinen stabilen Teil an einem flexiblen Beutel diese Verarbeitung vor nicht unerhebliche Probleme gestellt: Wie sicher ist noch FFS, wenn auch der Ausgießer eingesetzt werden muss, und wie fülle ich den gefertigten Beutel – nun mit Ausgießer – auf einer Füll- und Siegelanlage sinnvoll? Bei der erhöhten Nachfrage nach Beuteln mit Wiederverschluss tritt vermehrt der Weg des Füllens und Verschraubens in den Vordergrund. Dies hat erhebliche technische Vorteile:

Beim Füllen von stabilen Behältern entsteht durch das Entweichen von Luft und durch das Eindringen der Flüssigkeit Schaumbildung. Deshalb muss bei aufgesetztem Füllventil auf den Hals einer Flasche eine technisch aufwendige Ventiltechnik mit meist Unterspiegel-Füllung eingesetzt werden, welche auch das simultane Entweichen der Luft nötig macht. Fast ebenso problematisch ist das Füllen und Versiegeln von Beuteln. Auch hier tritt erhebliche Schaumbildung auf, was das sichere Versiegeln des Beutels verhindern kann. Diese Probleme treten bei einem (fast) luftleeren Beutel nicht auf. Es ist technisch einfacher und deshalb kostengünstiger. Trotz des kleineren Öffnungsdurchmessers, wodurch nun der Beutel gefüllt und dann verschraubt wird, kann das Produkt mit hohem Druck eingeschossen werden, wodurch gleichzeitig der Beutel geöffnet wird.

Hierdurch hat sich eine neue Technologie für das Verarbeiten des Beutels entwickelt. Der Ausgießer benötigt nun am Hals ein technische Führung, um so eine einfache Zuführung zur Füllmaschine zu erreichen. Einige Packmittelhersteller liefern deshalb auch den Beutel auf einer U-Schiene, die dann mehrfach verwendet werden kann. Dieses zu erst in Japan eingesetzte System hat sich inzwischen in Europa aber auch in Asien, Nord und Südamerika durchgesetzt. Bei steigenden Mengen ist diese Art der Verarbeitung nicht unproblematisch.

Die Schienen müssen an den Hersteller zurück geschickt werden, weil diese sonst berechnet werden. Der Ausweg aus diesem logistisch komplexen Weg liegt in der Einführung eines Systems, welches den Prozess des Einsetzens des Ausgießers der Füll- und Verschraubmaschine vorgeschaltet wird. Diesen Systemgedanken hat sich ein großes Pharmaunternehmen schon vor vielen Jahren zueigen gemacht und mit vielen Millionen Beuteln damit erhebliche Kosteneinsparungen erreicht. Inzwischen ist die Technologie weiter vorangeschritten, wodurch die Anschaffungskosten solch eines Systems erheblich reduziert wurden, höhere Leistungen erreichbar sind und eine große Prozessstabilität erzielt wird. All diese Gesichtspunkte erlauben es, dem Beutel mit Wiederverschluss eine verheißungsvolle Zukunft vorauszusagen.

Die Prognosen von Schönwald Consulting bestätigen diesen Trend mit Steigerungsraten je nach Produktgruppe von 10 bis 25% pro Jahr. Betrachtet man den Großraum Europa, dann ergeben sich aus den erreichten Mengen in 2013 und den Prognosen bis 2018 erhebliche Kapazitäten an zu bauenden Maschinensystemen, wie zuvor beschrieben. Das weltweite Wachstum ist noch erheblicher, weshalb die gesamte Ausarbeitung von Schönwald Consulting eine Bibel zur Entscheidung für Beutelinteressierte ist.

Verbrauchsangaben in Millionen Packungen für Europa

Quelle: Schönwald Consulting

Vergleiche zu früheren Untersuchungen ergeben, dass die Zahlen erheblich gestiegen sind und insbesondere die Zuwachsraten der Beutel mit Ausgießer in der erreichten Menge und in den Prognosen belegen, wie sich diese Produktgruppe zukünftig als Konkurrent kleinerer Packungsgrößen zur PET-Flasche und zum Milchkarton entwickeln wird.

Diese Zahlen sind mir mit Genehmigung von Schönwald Consulting zur Verfügung gestellt worden. Das betrifft auch die beiden Aufteilungen weiter unten. Die gesamte Studie ist ein Standardwerk für jedes Unternehmen, welches sich mit dem Beutel als Packmittel auseinandersetzt.

Der Blick in die Regale belegt diesen ungebrochenen Trend, der auch durch günstige Kostenvergleiche zugunsten des Beutels in der Größe bis 300 ml belegt wird:

Hier eine Besonderheit aus China: Ecolean besetzt hier gegen den Milchkarton Milch im Beutel mit dem attraktiven Luftgriff. Sicher eine Entwicklung, die dem Marktführer im Milchkarton zu Denken gibt und auch inzwischen von Hemme Milch in Norddeutschland häufiger im Regal zu sehn ist.

Daneben ein Beutel mit einer verspielten Form, der in China besonders attraktiv die junge Generation anspricht.

 


Auch wenn hier der Eindruck entsteht, dass ich den Fokus zu sehr auf China und USA lege, so ist es doch wichtig, den Blick nach draußen zu wagen: Die globale Vernetzung sowie die Entwicklung auf den anderen Seiten von Europa scheint mir wichtig, weshalb trotzdem eine Vertiefung des Marktes in Europa nicht fehlen soll:




Quelle Schönwald Consulting

 

Was hat den Beutel gestärkt und was fehlt ihm noch

Ende 2012 hat selbst die New York Times – nicht gerade eben bekannt für Beobachtungen der Verpackungsentwicklungen – in einem Artikel auf das enorme Wachstumspotential dieser Verpackung aufmerksam gemacht. Damit wird der Beutel in den Fokus des Verbrauchers gerückt, wodurch auch die ältere Generation auf diese Art des Konsums von Flüssigkeiten aufmerksam gemacht wird. Ebenso wird vom „kollabierenden“ Beutel – und damit so einfach benutzbar – beim Nachfüllen der Flüssigkeit für die Scheibenreinigung des so geliebten PKWs im Unterbewusstsein der Beutel positiv wahrgenommen. Diese Verpackungsart ist die leichteste mit entsprechender Standfähigkeit am POS.

Aus meiner Sicht fehlen aber dem Beutel noch einige wichtige Entwicklungsschritte:

  1. Biologisch abbaubare Folie und Ausgießer mit guten Eigenschaften zum Siegeln und mit Barriere. Immer wieder wird dies vom Kunststoff gefordert, ist aber nicht immer sinnvoll mit den notwendigen Eigenschaften einer Verpackung zu vereinigen. In erster Linie muss der Schutz des Produktes stehen, was bei dieser Folienart für Beutel z. Z. nicht erreichbar ist.
  2. Neben der biologischen Abbaubarkeit erscheint es mir noch wichtiger der Folie eine Recyclefähigkeit zu geben ohne die Barriereeigenschaften zu vernachlässigen. Hier scheinen Untersuchungen zu laufen, wie dieses Ziel einer Folie aus Polyolefinen erreicht werden kann.
  3. Der meist aus PE oder PP gespritzte Ausgießer hat im Gegensatz zur heute eingesetzten Folie keine Barriere. Damit besteht die Gefahr einer optischen und geschmacklichen Veränderung des Produktes im Kopfbereich des Beutels, der sich bei längerer Lagerung auch weiter in das Produkt vorarbeiten kann. Dieser Umstand tritt besonders bei Produkten mit Anteilen von Apfel und Karotten auf. Einige Hersteller versuchen diesen Effekt mit innen liegenden Alu-Membranen zu lösen, was aber zur Komplexität und Verteuerung beiträgt. Es gibt allerdings Hinweise auf die Entwicklung der Einbringung einer Barriere in den Ausgießer. Solch eine Lösung würde dem Beutel für eine Reihe von Produkten gut zu Gesicht stehen.
  4. Das Einbringen eines stabilen Ausgießers in eine flexible Packung war stets eine Herausforderung, die bis heute zu beobachten ist. Dies schlägt sich in Leckagen, schlechter Qualität, aber vorwiegend in Leistungsminderung eines Systems nieder. Auch hier sind Entwicklungen vorangeschritten, um Leistungssteigerung und Qualitätsverbesserung zu vereinen. Hierbei ist das Schweißverfahren mittels Ultraschall inzwischen soweit vorangetrieben worden, dass integrierte Systeme für Bereiche bis 250 Beutel/Minute erreichbar zu sein.
  5. Schlussendlich ist es bis heute noch nicht final gelungen, eine validierte Anlage zum aseptischen Verarbeiten eines Beutels mit Ausgießer zu finden, die mit ansprechenden Leistungen aufwarten kann. Zwar gab und gibt es immer wieder Hersteller, die davon berichteten, allerdings haben sowohl Wild und Bosch als auch Guala ihre Ankündigungen noch nicht bewahrheiten können.

Diese 5 Punkte scheinen mir aber zumindest in Stufen und in einigen Teilen auch kurzfristig erreichbar zu sein, was dem Beutel weiter auf seinem Erfolgsweg helfen wird.

Alle Abbildungen vom Autor erstellt

Weitere Informationen

Gern bieten wir Ihnen weitere Informationen zu dem Thema, z.B. in Form eines Innoform-Seminars oder Tagung an. Diese finden Sie hier:
http://www.innoform-coaching.de/pages/event/event_list.php?interest=16

Über die Website von InnoNET können Sie Fragen auch direkt an den Autor per E-Mail richten:
http://www.innonet-partners.eu/berater_show.php?user_id=5214

 

 

Das Inno-Meeting 2015 – Alles digital?

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Am 10. / 11. Februar 2015 findet das 13. Inno-Meeting zu Trends für und mit Folienverpackungen statt. Dieses Mal werden wir die digitale Welt und ihre Auswirkungen auf die Folienverpackungen diskutieren. Wenn Sie einen Beitrag leisten möchten, ein beispielhaftes Produkt oder Ideen zu diesem Themenkomplex der „digitalen Folienverpackungswelt“ haben, Können Sie bis zm 30.9.2014 ihr Thema bei Karsten Schröder (KS@innoform.de) einreichen. Beispiele für Themenideen sind:

  • Digitale Haushaltsversorgung mit Lebensmitteln
  • Versand von flexiblen Verpackungen – Internet-Shopping für Lebensmittel und Konsumgüter
  • Die individualisierte Konsumverpackung – Druck Deine Verpackung selbst…
  • Drucken am Point of Purchase
  • Selbst designen von Lebensmitteln und Verpackungen

Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt – es muss nur
mit Folien zu tun haben.

Countdown bis zur Standbeutel-Tagung am 15./16. Oktober

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8 Wochen noch sind es bis zur 4. Standbeutel-Tagung am 15./16. Oktober 2014 in Osnabrück. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Neben Referenten aus Europa haben auch Fachleute aus Kanada, Japan und den USA zugesagt. Die Teilnehmer können sich also auf spannende Vorträge rund um das Erfolgsmodell Standbeutel freuen. Von der Herstellung über neu erschlossene Anwendungsgebiete bis zum Recycling werden alle relevanten Themen auf dieser Tagung behandelt. Das aktuelle Thema der Tagung Von der Nische zum Mainstream erfreut sich regen Zuspruchs; trotz Urlaubszeit liegen schon 30% der erwarteten Anmeldungen vor.

Mosh/Moah: Überarbeiteter Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung veröffentlicht

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Am 24.07.2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen überarbeiteten Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung veröffentlicht, nach dem für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton die Summe an MOSH (C20 bis C35) ≤ 2 mg/kg Lebensmittel und für MOAH (C16-C35) ≤ 0,5 mg/kg Lebensmittel begrenzt werden soll. Nähere Informationen sind der Internetseite des Ministeriums zu entnehmen: http://www.bmel.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/Entwuerfe/Entwurf22teVerordnungAenderungBedarfsgegenstaendeverordnung.html


Extruding Barrier Films

Gesamtmigrationsprüfungen einsparen und trotzdem mehr Sicherheit erzeugen

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Ein Packstoff wird für viele Lebensmittel verwendet – muss man da immer wieder neue Migrationsprüfungen für jedes Lebensmittel machen lassen? Das „Safety-Ticket – Migration“ ist ein Lösungsweg für die spannende Herausforderung, die Eignung eines Packstoff für möglichst viele Lebensmittel zu gewährleisten. Mit nur einem „Prüfpaket“ garantieren Sie die Eignung für einen Großteil aller Lebensmittel und sparen damit Geld und viel Aufwand. Dieses gilt natürlich im Hinblick auf Gesamtmigration und bedarf im Einzelfall Zusatzprüfungen wie Sensorik oder Spezifische Migration-Überprüfungen. Mehr Info: http://www.innoform-testservice.de/Formulare/Safety-Ticket_Gesamtmigration

Innoform unterstützt neues Gremium zum Thema Landwirtschaftsfolien

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Derzeit finden europäische Normungsaktivitäten in der Arbeitsgruppe CEN/TC 249/WG 7 “Thermoplastische Folien für den Einsatz in der Landwirtschaft“ statt. Das hat den DIN motiviert einige Normen zu überarbeiten und Stellungnahmen für den Europäischen Normungsausschuss zu erarbeiten. Klaus Behringer wurde in das deutsche Normungsgremium berufen und wird hier mit Rat und Tat an der Gestaltung praxisnaher Normen mitarbeiten.
Das unterstreicht auch die Entwicklung von Innoform hin zu immer mehr vorgeschalteten oder begleitenden Branchen der Lebensmittelindustrie – in diesem Fall der Landwirtschaft.

Rekordbeteiligung bei 4. Europäischen Standbeutel-Tagung

Gültige Konformitätserklärungen

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Dass für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff (z.b. Verpackungen), die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, Konformitätserklärungen erforderlich sind, ist allgemein bekannt. Allerdings werden diese Erklärungen oft nur abgelegt und nicht inhaltlich geprüft. Nachfolgend finden Sie ein paar Kernpunkte, die Sie auf jeden Fall kontrollieren sollten:

1. Ist die Erklärung aktuell?

Die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 wurde z.B. im März 2014 das letzte Mal geändert. Auch wenn bis 24. März 2015 der Abbau von Beständen möglich ist, sollten die Konformitätserklärungen für neu in Verkehr gebrachte Kunststoffe auch diese Anpassung mit berücksichtigen.

2. Stimmt der Anwendungsbereich mit Ihrer vorgesehenen Verwendung überein?

Wird der Kunststoff bei Ihnen z.B. für eine Heißanwendung wie z.B. eine Pasteurisation, Sterilisation oder Mikrowellenerwärmung eingesetzt, muss er dafür auch geeignet und geprüft sein. Dies sollte eindeutig aus der Erklärung vorgehen.

3. Wird eine Aussage zu Stoffen Beschränkungen und/oder Spezifikationen, ggf. auch im Lebensmittel (DUA) getroffen?

Hierzu fehlen oftmals Detailinformationen. Es wird z.B. angegeben, dass alle verwendeten Stoffe in der Verordnung gelistet sind. Darüberhinaus müssen diese Stoffe allerdings explizit genannt werden, sofern Grenzwerte für sie gelten.

4. Werden Prüfungen delegiert?

Einem Hersteller von Kunststoffen ist nicht immer bekannt, wofür diese später verwendet werden. Daher kann er in der Konformitätserklärung auch angeben, dass die Prüfungen vom Endabnehmer erfolgen müssen.

Der genaue Inhalt ist im Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 definiert. Gerne können wir die Kontrolle für Sie übernehmen. Rufen Sie mich gerne einmal an +49 441 9498614! Mehr Info auch hier.

Heike Schwertke

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